Wir haben festgestellt, dass in letzter Zeit eine neue Betrugsmasche um sich greift. Bei sogenannten Haustürgeschäften werden vornehmlich älteren Personen vermeintlich wertvolle Buchdrucke – sogenannte Faksimile – als Wertanlage zu weit überhöhten Preisen verkauft. Oftmals müssen die Kaufpreise sogar über eigene Kredite finanziert werden, was zusätzliche Kosten bei den Käufern solcher Faksimile verursacht. In den weit überwiegenden Fällen sind solche Faksimile aber keine Wertanlage, sondern es handelt sich um bloße Nachdrucke, die nur einen Bruchteil des verlangten Kaufpreises wert sind.
Wir haben in einem Fall bereits Anzeige erstattet, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei dauern noch an.
Sollten Sie auch Opfer dieser Betrugsmasche geworden sein, können Sie aber auch zivilrechtlich gegen bereits abgeschlossene Verträge vorgehen. Dabei ist es wichtig, dass sie nicht zu lange zu warten, da verschiedene Verjährungsfristen zu berücksichtigen sind. Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages stehen Ihnen neben dem Anspruch auf Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises auch Verzugszinsen und die allenfalls auch aufgelaufenen Kreditkosten zur Finanzierung der Faksimile zu.
Kontaktieren Sie unseren Rechtsexperten für das Konsumentenschutzrecht, Herrn Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder selbst Opfer dieser Betrugsmasche wurden.
Unser Experte:
Mag. Peter Breiteneder, Partner unserer Kanzlei, ist ausgewiesener Experte für Konsumentenschutz- und Strafrecht.
Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder vertritt auch Sie gerne in sämtlichen zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie insbesondere dem Konsumentenschutz.