„Stadt­ausstellung“, „stadt­info.­app“ nicht im Auftrag der Stadt Linz tätig. Was können Betroffene tun?

In unserer Kanzlei häufen sich Anfragen von Mandanten zu den Projekten „Stadtausstellung“ „stadtinfo.app“ und zum Unternehmen Ecoappcloud GmbH. Mandanten berichten, dass sie aufgrund der Verkaufsgespräche davon ausgingen, dass diese Projekte und Unternehmungen in engem Zusammenhang mit der Stadt Linz stehen und deshalb Verträge abgeschlossen haben. Nunmehr hat die Stadt Linz selber aufgrund vermehrter Anfragen und Beschwerden Folgendes klargestellt (siehe Klarstellung zu „Stadtausstellung“ bzw. „stadtinfo.app“ | Stadt Linz):

„Unter dem Titel „Stadtausstellung“ bzw. „stadtinfo.app“ Online-Auftritte für UnternehmerInnen und DirektvermarkterInnen in Linz beworben.

Wie sich zeigte, entstand während der Anbahnungsgespräche bei manchen Unternehmen der Eindruck, es handle sich um ein Projekt im Auftrag oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Linz. 

Dies entspricht in keinster Weise den Tatsachen. Die privaten Betreiber der „Stadtausstellung“ bzw. „stadtinfo.app“ handeln auf eigene Rechnung und sind ohne Auftrag der Stadt Linz tätig.“

Unsere Mandanten berichten, dass sie die Verträge mit Ecoappcloud GmbH nicht abgeschlossen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass keine Verbindung mit der Stadt Linz besteht.

Wir empfehlen Ihnen jedenfalls keine Urkunden zu unterschreiben, ohne diese vorher in Ruhe im Detail durchgelesen oder mit ihrem Rechtsanwalt besprochen zu haben.

Doch auch wenn Sie bereits Unterschriften geleistet haben, können Sie den Vertrag unter bestimmten Bedingungen anfechten:

Wenn Sie aufgrund der Schilderung im Verkaufsgespräch zB davon ausgegangen sind, dass tatsächlich eine enge Verbindung zur Stadt Linz besteht, so bestehen gute Chancen, dass Sie den Vertrag irrtumsrechtlich anfechten können. Auch andere wesentliche Irrtümer können möglicherweise eine Irrtumsanfechtung rechtfertigen.

Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen. Unsere Kanzlei vertritt bereits einige Betroffene und hilft auch Ihne gerne weiter.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0732/7734100 oder kontaktieren Sie uns unter office@hbh6.at.

 

Update vom 02.01.2024:

Es ist uns mittlerweile gelungen, vor Gericht erste Erfolge gegen die Ecoappcloud GmbH zu erzielen.

In einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Linz, welches mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen ist, wurde unserem Mandanten Recht gegeben. Die Klage der Ecoappcloud GmbH auf Zahlung des Werbehonorars wurde abgewiesen. Die Ecoappcloud GmbH wurde zur Zahlung der gesamten Prozesskosten verurteilt. Das Gericht stellte mittlerweile rechtskräftig unter anderem Fest:

„[Der Mitarbeiter der Ecoappcloud GmbH] hat den Geschäftsführer der Beklagten in die Irre geführt, in dem er durch seine Äußerungen suggerierte, dass man den Vertrag jährlich kündigen könne. Wesentliche Umstände, wie dass der Vertrag erst nachdem der Gesamtauftrag (sohin im Umfang von EUR 990,00 netto) einbezahlt ist, gekündigt werden kann, verschleierte er durch geschickte Erhöhung seines Sprechtempos oder „Verschlucken“ von Wortteilen, sodass er seinem Gegenüber eine Verständlichkeit dieser Umstände unmöglich machte. Es wird nicht übersehen, dass – liest man nur das vorliegende Transkript der Gesprächs, Beilage ./J – man davon ausgehen könnte, dass der Geschäftsführer der Beklagten über den wesentlichen Vertragsinhalt einwandfrei aufgeklärt wurde und all seine Fragen auch beantwortet wurden. Erst nach Heranziehen der Audio-Aufnahmen wird erkennbar, dass [der Mitarbeiter der Ecoappcloud GmbH] die wesentlichen Inhalte des Vertrages (Zahlung von EUR 990,00 netto; Kündigung erst nach Bezahlung des gesamten Auftrages) unverständlich äußerte. […] Es liegt somit ein Geschäftsirrtum vor, der von der [Ecoappcloud GmbH] veranlasst wurde, sodass die Beklagte den Vertrag wegen Irrtums anfechten kann. Das Klagebegehren war damit abzuweisen.“

In einem anderen Verfahren vor dem Bezirksgericht Traun ist es uns gelungen, einen für unsere Mandantin sehr günstigen Vergleich zu schließen. Unsere Mandantin hat sich dazu verpflichtet, das Werbehonorar für ein Jahr und nicht wie von der Ecoappcloud GmbH gefordert, für 10 Jahre, zu bezahlen. Die Ecoappcloud GmbH hat sich verpflichtet, die gesamten Prozesskosten zu bezahlen.

Weitere Verfahren sind im Moment anhängig.

 

Urteil / Klarstellung der Stadt Linz:


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Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
Herrenstraße 6, 4020 Linz

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