Unsere Kanzlei konnte kürzlich einen Erfolg bei der Durchsetzung von Fluggastrechten einer unserer Mandantinnen erzielen.
Was war passiert?
Konkret handelte es sich um einen Flug im Jahr 2020. Der Flug führte von Linz Hörsching nach Ägypten. Durchgeführt wurde er von einem ägyptischen Charterflugunternehmen. Der Flug unserer Mandantin war bei seiner Ankunft über 3 Stunden verspätet. Dies bedeutet, dass die Mandantin Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 400,00 hatte.
Wann besteht ein Anspruch bei Flugverspätung / Flugannullierung?
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht in der Regel bei Nichtbeförderung bzw Streichung von Flügen und bei Ankunftsverspätung von über drei Stunden. Abhängig von der Flugstrecke des Fluges gebührt eine Entschädigung:
– Bis 1.500 km: 250 Euro Entschädigung
– 500 km bis 3.500 km: 400 Euro Entschädigung
– Über 3.500 km: 600 Euro Entschädigung
Gilt der Anspruch auch gegen ausländische Flugunternehmen?
Konkret galt der Anspruch auch gegen das ägyptische Flugunternehmen, da die europäische Fluggastrechte-Verordnung auch auf sämtliche Fluggäste anwendbar ist, die von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen.
Durchsetzung von Fluggastrechten bei ausländischen Flugunternehmen?
Der Anspruch unserer Mandantin war daher klar. Das Flugunternehmen bezahlte die Ausgleichszahlung dennoch nicht. Wir erhoben daher für unsere Mandantin Klage gegen das ägyptische Flugunternehmen. Die Klage wurde übersetzt und dem Flugunternehmen in Ägypten zugestellt. Das Flugunternehmen ließ sich nicht auf den Prozess ein. Von unserer Kanzlei wurde daher ein Versäumungsurteil erwirkt.
Doch auch nachdem das Gericht entschieden hatte, weigerte sich das Flugunternehmen das Urteil zu akzeptieren und leistete weiterhin keine Zahlung.
Es war daher notwendig das Urteil mittels Exekution zu vollstrecken. Die Problematik im gegenständlichen Verfahren war, dass die ägyptische Fluglinie kein Büro oder kein sonstiges Vermögen in Österreich hatte, welches in der Exekution gepfändet werden hätte können. Aufgrund der COVID-Pandemie flog das Flugunternehmen auch nicht nach Österreich.
Erst mit zunehmender weltweiten Reisetätigkeit bot das Flugunternehmen wieder Abflüge von Linz Hörsching an. Unsere Kanzlei beantragte daher, die Pfändung des mit Urteil zugesprochenen Anspruchs im Flugzeug des Flugunternehmens. Konkret wäre wohl der Gerichtsvollzieher, sobald das Flugzeug in Linz Hörsching gelandet wäre, in das Flugzeug gestiegen und hätte die Mannschaft zur Zahlung der offenen Forderung aufgefordert und die Flugzeug-Kasse gepfändet. Der Gerichtsvollzieher erkundigte sich bereits beim Flughafen Linz Hörsching wie die Exekution genau von statten gehen könnte. Da wurde die ägyptische Fluglinie offensichtlich hellhörig. Sie meldete sich plötzlich erstmals bei unserer Kanzlei und bezahlte den Entschädigungsbetrag samt Zinsen und Kosten prompt. Eine Exekution im Flugzeug wurde so abgewendet.
Fazit:
Dieses Beispiel zeigt, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen ausländische Flugunternehmen durchaus mühsam und langwierig sein kann. Eine hartnäckige Anspruchsdurchsetzung zahlt sich jedoch auf lange Sicht aus.
Unsere Kanzlei vertritt auch Sie gerne in sämtlichen Rechtsfragen rund um Fluggastrechte und Flugverspätungen.