Anlässlich eines von unserer Kanzlei für einen Mandanten eingebrachten Individualantrags auf Überprüfung von Teilen der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 6. COVID-19-SchuMaV, hat der Verfassungsgerichtshof Teile der Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichischen Nachrichten haben bereits berichtet: „Die Verordnungen des Ministeriums waren nicht überlegt“ | Nachrichten.at
Dass die Regelung aufgehoben wurde, ist auch dem Linzer Rechtsanwaltsbüro Haunschmidt und Breiteneder zu verdanken. Sie vertraten einen Linzer, der als Ungeimpfter mehrere Wochen lang nicht zum Friseur durfte. Er legte Beschwerde ein und bekam vor dem VfGH nun recht. Bis zu zehn Tage nicht zum Friseur zu dürfen, verletze die Grundbedürfnisse nicht, sagte Franz Haunschmidt. Dauere die Sperre aber mehrere Wochen oder Monate, verstoße das gegen die „Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse“.
„Die Entscheidung des VfGH zeigt, dass die Verordnungen des Ministeriums nicht in allen Punkten ausgewogen und überlegt waren.“