Ihre Zuverlässige

Erstberatung in Linz

Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Rechtsangelegenheiten. Unsere Kernkompetenz liegt in der persönlichen Betreuung unserer Klienten. Unsere Schwerpunkte können Sie hier nachlesen.

Oft genügt bereits eine kompetente Rechtsberatung, um Sie in Ihren Fragen einen entscheidenden Schritt weiterzubringen. In einem ersten Beratungsgespräche (Erstgespräch) klären wir den konkreten Kern Ihres Anliegens, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen mögliche Lösungen und Strategien auf. Wir klären Sie über mögliche Risiken und Handlungsalternativen auf und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.

Wie läuft die Erstberatung ab?

Die Beratung findet in unserer Kanzlei in Linz, Herrenstraße 6, 4020 Linz statt. Sollten Sie nicht nach Linz kommen können, bieten wir nach Möglichkeit auch telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung über Videotelefonie (Videocall) an. Die Rechtsberatung kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch erfolgen.

Was kostet die Erstberatung?

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten der Rechtsberatung. Die Rechtsberatung ist daher für Sie kostenlos. Personen ohne Rechtschutzversicherung verrechnen wir für eine Erstberatung € 120,00 (Dauer ca. 20 Minuten).

Wie geht es nach der Erstberatung weiter?

Oft lassen sich Rechtsfragen bereits in einem ersten Beratungsgespräch lösen. Falls Sie weitere rechtliche Unterstützung oder Vertretung vor Gerichten oder Behörden benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei. Unser Kanzlei befindet sich in Linz, wir agieren aber vor allen Behörden und Gerichten in ganz Österreich.

Was kostet die weitere Vertretung?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, fragen wir für Sie kostenlos um Rechtschutzdeckung an. Wird diese erteilt, sind auch unsere weiteren Leistungen nach der Erstberatung für Sie komplett kostenlos, da Ihre Rechtschutzversicherung diese Kosten übernimmt.

Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen oder der konkrete Fall von Ihrer Versicherung nicht gedeckt sein, sind die Rechtsanwaltskosten selbst zu bezahlen. Bereits im Erstgespräch klären wir Sie über die Kosten unserer Vertretung auf und geben Ihnen einen transparenten Überblick. Wir passen dabei die Honorarvereinbarung auf Ihre individuellen Wünsche an. Es stehen dabei folgende Modelle zur Auswahl:

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK)

Bei einer Abrechnung nach RATG und AHK legt das Gesetz genau fest, welchen Betrag der Rechtsanwalt für welche Leistung verlangen darf. Diese Regelungen gelten auch für die meisten Gerichtsverfahren. Diese Regelungen sind sehr komplex. Die Grundregel lautet: je wichtiger eine Angelegenheit ist oder je mehr Geld auf dem Spiel steht, desto höher ist auch das Honorar des Rechtsanwalts.

Abrechnung nach Stundensatz

Die transparenteste Abrechnungsform ist jene des Stundensatzes. Hier wird ein genauer Betrag vereinbart, den sie pro Stunde bezahlen, die der Rechtsanwalt für Sie arbeitet. Sie erhalten eine auf 10 Minuten genaue Abrechnung und können daher die Leistungen des Rechtsanwalts genau nachvollziehen. Über die genaue Höhe des Stundensatzes informiert Sie Ihr Rechtsanwalt.

Abrechnung nach Pauschale

Wenn Sie bereits bei Beginn wissen wollen, was die Vertretung am Ende kosten wird, können Sie auch eine Pauschale vereinbaren. Dies bietet sich bei Leistungen an, bei denen der tatsächlich Aufwand bereits von Beginn an gut überblickt werden kann (zB bei Verträgen, Markenanmeldungen, Testamenten etc.)

Diese Beispielsliste (alle Preise inkl. 20% USt ohne Barauslagen) enthält einen Überblick an Pauschalen, die wir Ihnen anbieten können.

Einfache Kaufverträge, Übergabeverträge, Liegenschaftsverträge (Erstellung und Durchführung) Ab € 1.200,00 (abhängig vom Liegenschaftswert)
Einfache Mietverträge (Wohnungen, Geschäftslokale, etc.) ca. 1 Monatsmiete zzgl. 20% USt
Einfache Testamentserstellung, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen € 360,00
Einfache Markenanmeldung, Markenummeldung € 480,00

Was tue ich, wenn ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann?

In manchen Fällen kann Ihnen Verfahrenshilfe gewährt werden. Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn es um eine bedeutende Sache geht, der Streitwert im Bereich von über € 500.000,00 liegt oder sehr viele Personen betroffen sind, gibt es die Möglichkeit einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Ein Prozessfinanzierer übernimmt dabei die Kosten des Rechtsanwaltes und nimmt als Gegenleistung, sollte der Prozess gewonnen werden, einen Prozentsatz (typischerweise ca. 30%) vom gewonnenen Betrag. Unsere Kanzlei arbeitete in der Vergangenheit bereits erfolgreich mit namhaften Prozessfinanzierern zusammen. Gerne klären wir Sie auch über diese Möglichkeiten auf.

Unser Team

KONTAKT

Kontaktieren Sie uns hier:

Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
Herrenstraße 6, 4020 Linz

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