Es stehen mit Wengen und Kitzbühel zwei Abfahrtsklassiker auf dem Programm. Wer beim Zuschauen dieser Sportspektakel doch noch Lust bekommt, trotz mildem Wetter und wenig Schnee selbst auch Skifahren zu gehen, sollte sich vorher die für alle Wintersportler geltenden Verhaltensregeln auf der Piste in Erinnerung rufen. Denn jeder ist verpflichtet, diese Verhaltensregeln zu kennen und einzuhalten. Wer gegen eine dieser Regeln verstößt und einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Beachten Sie daher für einen sicheren Skitag die folgenden 10 FIS-Regeln (die Regeln gelten sowohl für SkifahrerInnen als auch SnowboarderInnen):

1. Rücksicht auf die anderen

Skifahrer müssen sich stets so verhalten, dass sie keinen anderen gefährden oder schädigen.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren und seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte auf der Piste anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem solchen Abstand, dass dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum bleibt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anführt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben oder unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen eine Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abfahrt

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss dafür den Pistenrand benutzen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.

9. Verhalten bei Unfällen

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht.

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Kommt es doch zu einem Unfall, empfiehlt unser Experte, Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder, Spezialist für Schadenersatz und Skiunfälle, eine sofortige Anzeige bei der Polizei und die Beweissicherung noch an der Unfallstelle.

„Auch wenn der erste Schreck nach einem Unfall groß ist und vielleicht eine Verletzung vorliegt, sollte wenn möglich die Unfallstelle fotografiert werden, um später die Unfallstelle lokalisieren zu können und die Entfernung der Beteiligten zueinander rekonstruieren zu können. Halten Sie Augenzeugen auf und notieren Sie sich deren vollständigen Daten (mit Adresse). Fotografieren Sie etwaige Beschädigungen an Skiern, Stöcken oder der Bekleidung. Fertigen Sie – wenn möglich – eine Skizze von der Unfallstelle samt Annäherung der Unfallbeteiligten, der sturzstelle und den Endposition der Unfallbeteiligten an.“

Die Beweissicherung verbessert bei einem späteren Streit über die Verschuldensfrage ihre Chancen, Ihre Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ein späterer gerichtlicher Lokalaugenschein findet sehr oft erst in der darauffolgenden Wintersaison statt, wo oftmals eine völlig andere Schneesituation herrscht und die Erinnerung bereits verblasst ist.

Sie haben Fragen zum Verhalten auf der Piste oder hatten selbst einen Skiunfall? Kontaktieren Sie uns!

Unser Experte:

Mag. Peter Breiteneder, Partner unserer Kanzlei, ist ausgewiesener Experte für Skirecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Skiunfällen.

Mag. Peter Breiteneder

Rechtsanwalt und Partner

Peter Breiteneder studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz und ist seit 2009 Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Arbeitsrecht, die Verteidigung in Strafsachen und Verwaltungsstrafsachen sowie die Vertretung in Causen des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts.

Mag. Breiteneder ist Spezialist für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, vor allem Haftpflichtrecht, Arzthaftung, Verkehrsrecht, Bauvertrags- und Nachbarschaftsrecht sowie Sportrecht (Skiunfall).


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Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
Herrenstraße 6, 4020 Linz

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