Ist ein Testament gültig, das der Testamentserrichter (=Erblasser) nicht mit seiner Hand, sondern mit seinem Mund unterschrieben hat?

Mit dieser Frage beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (OGH 2 Ob 35/23w vom 21.03.2023):

Diese Entscheidung befasste sich mit der Gültigkeit eines Testaments, das der Erblasser mit dem Mund unterfertigt hatte. Der Erblasser konnte aufgrund einer bestehenden Lähmung nicht mit der Hand unterschreiben und benutzte daher bei Unterfertigung seines in Form eines Notariatsakts errichteten Testaments den Mund zum Halten und Führen des Schreibgeräts. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass das so unterfertigte Testament gültig ist.

Nicht zu verwechseln ist diese Form des Testaments mit dem „mündlichen Testament“:

Das Gesetz spricht hier vom Nottestament. Dieses kann errichtet werden, wenn der Erblasser unmittelbar die begründete Gefahr sieht, dass er stirbt oder die Testierfähigkeit verliert, bevor er seinen letzten Willen auf andere Weise erklären kann. In diesem Fall kann der Erblasser seinen letzten Willen in Gegenwart von zwei Zeugen fremdhändig oder mündlich erklären. Eine solche mündliche letztwillige Verfügung muss durch die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen bestätigt werden, sonst ist diese Erklärung des letzten Willens ungültig. Ein so erklärter letzter Wille verliert drei Monate nach Wegfall der Gefahr seine Gültigkeit und gilt als nicht errichtet.

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Unser Experte:

Dr. Franz Haunschmidt, Partner unserer Kanzlei ist ausgewiesener Experte für Erbrecht. Er ist Autor erbrechtlicher Fachliteratur und seit Jahrzehnten im Erbrecht tätig. Er ist einer der wenigen österreichischen Anwälte, der auch die Notarausbildung genossen hat.

Rechtsanwalt Dr. Franz Haunschmidt vertritt auch Sie gerne in sämtlichen erbrechtlichen Streitigkeiten wie insbesondere Verlassenschaftsverfahren oder Verfahren zur Durchsetzung von Pflichtteilen oder sonstigen erbrechtlichen Ansprüchen.

Dr. Franz Haunschmidt

Rechtsanwalt und Partner

Franz Haunschmidt ist seit 1992 Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft.

Spezialgebiete von Dr. Haunschmidt sind Liegenschafts- und Vertragsrecht, Unternehmensnachfolge, Familien- und Erbrecht.
Er ist Autor einiger Praxishandbücher des österreichischen Erbrechtes, die bereits in mehreren Auflagen erschienen sind und laufend aktualisiert werden.

Dr. Haunschmidt zählt zum ausgesuchten Kreis jener Anwälte, die als zusätzliche Qualifikation über die Ausbildung zum Notar verfügen. Im Rahmen seiner beruflichen Schwerpunkte ist Dr. Haunschmidt als Kurs- und Seminarleiter, insbesondere in der Rechtsanwaltsausbildung und im Bankenbereich tätig.


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