In ihrer Ausgabe vom 04.12.2024 berichten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) über einen aktuellen Fall unserer Kanzlei. Dr. Franz Haunschmidt vertritt eine Mieterin, welche Forderungen der Vermieterin in Höhe von € 40.000,00 ausgesetzt ist. Konkret wird der Mieterin vorgeworfen, unzulässigerweise Bambus im Garten des Mietobjektes gepflanzt zu haben.

Nun gibt es Neuerungen im Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige stellte fest, dass die veranschlagten € 80.000,00 viel zu hoch waren. Auch wurde festgestellt, dass der „Wildwuchs“ bei Wohnungsübergabe bereits erkennbar war.

Unseren ersten Bericht lesen sie hier: Schadenersatz wegen gepflanztem Bambus? | Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz

Den neuen Bericht der OÖN vom 27.05.2025 hier: Bambus-Wildwuchs: Kosten für Rasensanierung laut Gutachten zu hoch | Nachrichten.at

 

 

Dr. Franz Haunschmidt

Rechtsanwalt und Partner

Franz Haunschmidt ist seit 1992 Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft.

Spezialgebiete von Dr. Haunschmidt sind Liegenschafts- und Vertragsrecht, Unternehmensnachfolge, Familien- und Erbrecht.
Er ist Autor einiger Praxishandbücher des österreichischen Erbrechtes, die bereits in mehreren Auflagen erschienen sind und laufend aktualisiert werden.

Dr. Haunschmidt zählt zum ausgesuchten Kreis jener Anwälte, die als zusätzliche Qualifikation über die Ausbildung zum Notar verfügen. Im Rahmen seiner beruflichen Schwerpunkte ist Dr. Haunschmidt als Kurs- und Seminarleiter, insbesondere in der Rechtsanwaltsausbildung und im Bankenbereich tätig.


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