In ihrer Ausgabe vom 04.12.2024 berichten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) über einen aktuellen Fall unserer Kanzlei. Dr. Franz Haunschmidt vertritt eine Mieterin, welche Forderungen der Vermieterin in Höhe von € 40.000,00 ausgesetzt ist. Konkret wird der Mieterin vorgeworfen, unzulässigerweise Bambus im Garten des Mietobjektes gepflanzt zu haben.
Nun gibt es Neuerungen im Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige stellte fest, dass die veranschlagten € 80.000,00 viel zu hoch waren. Auch wurde festgestellt, dass der „Wildwuchs“ bei Wohnungsübergabe bereits erkennbar war.
Unseren ersten Bericht lesen sie hier: Schadenersatz wegen gepflanztem Bambus? | Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
Den neuen Bericht der OÖN vom 27.05.2025 hier: Bambus-Wildwuchs: Kosten für Rasensanierung laut Gutachten zu hoch | Nachrichten.at