Mit 01.01.2022 sind punktuelle Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten (WEG-Novelle 2022). Ziel dieser Novelle ist, die Anpassung von Wohnungen und Häusern an die klimatischen Herausforderungen und an die Veränderungen in der Lebenserwartung der Bevölkerung zu erleichtern.

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im wesentlichen Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in Häusern, in denen Wohnungseigentum begründet ist. Die Änderungen treffen somit einen Großteil der Wohnungseigentümer. Es sind aber auch viele Eigentümer von Reihenhäuser betroffen, da auch diese oftmals als Wohnungseigentumsobjekte ausgestaltet sind. Diese Änderungen werden teilweise sofort, teilweise erst mit etwas Verzögerung (01.07.2022) schlagend. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Leichtere Änderung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft

Änderungswünsche einzelner Wohnungseigentümer an allgemeinen Teilen des Hauses bringen oftmals erhebliche Probleme mit sich. Einige Änderungen werden aufgrund ihrer Wichtigkeit aber vom Gesetz privilegiert, sodass für deren Einbau kein Nachweis einer Verkehrsüblichkeit oder eines wichtigen Interesses mehr notwendig ist. Diese neuen privilegierten Änderungen sind, der Einbau eines Langsamladers für E-Fahrzeuge und der Einbau eines Treppenliftes oder ähnliches, um die Wohnung barrierefrei auszugestalten. Es ist nunmehr für diese privilegierten Änderungen nicht mehr nötig, die Zustimmung jedes einzelnen Wohnungseigentümers einzuholen oder die Zustimmung vom Gericht ersetzen zu lassen. Das Gesetz sieht nunmehr nämlich eine Zustimmungsfiktion vor. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn ein Wohnungseigentümer nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Verständigung über die geplante Änderung, widersprochen hat.  In der Verständigung muss die geplante Änderung genau beschrieben und auf die Zustimmungsfiktion hingewiesen werden. Die Kontaktdaten der anderen Wohnungseigentümer können bei der Hausverwaltung erfragt werden. Die E-Mail-Adresse darf diese aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers übermitteln. Besonderes Augenmerk ist auf die Einhaltung der Formalitäten bei der Versendung zu legen.

Die Zustimmungsfunktion erleichtert es auch, Solaranlagen an Reihenhäusern oder Einzelgebäuden, die als Wohnungseigentumsobjekte ausgestaltet sind, anzubringen. Weiters erleichtert werden auch der Einbau einbruchsicherer Türen und einer sich ins Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügenden Beschattung.

Zu beachten ist jedoch, dass eine gemeinsame Ladeinfrastruktur vorgeht. Wenn das Haus also über eine Gemeinschaftsanlage verfügt, kann vom einzelnen Wohnungseigentümer unter gewissen Umständen verlangt werden, diese Gemeinschaftsanlage zu verwenden.

Derjenige, der die Änderungen unter Inanspruchnahme der allgemeinen Teile vornimmt, hat jedenfalls die damit verbundenen Mehrkosten der Erhaltung dieser allgemeinen Teile zu tragen.

Erleichterte Beschlussfassung

Ab 01.07.2022 wird eine neue Mehrheitsvariante für Mehrheitsbeschlüsse eingeführt. Eine ausreichende Mehrheit nach dieser Variante ist gegeben, wenn ein Drittel aller Miteigentumsanteile und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zugestimmt haben. Wichtig ist, dass bei der Beschlussfassung auf diese neue Mehrheitsregel hingewiesen wird. Ansonsten ist der Beschluss anfechtbar.

Dem Verwalter wird es auch ermöglicht Hybridveranstaltungen für Wohnungseigentümerversammlungen abzuhalten. Reine Online-Versammlungen sind nicht erlaubt.

Änderungen bei der Rücklage

Ab 01.07.2022 wird eine Mindesthöhe für die Rücklage eingeführt. Diese beträgt € 0,90 pro Quadratmeter Nutzfläche pro Monat. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Zusammenfassung:

Ziel dieser Änderungen ist es, das Wohnungseigentumsgesetz den Anforderungen der Gegenwart anzupassen und für die Zukunft fit zu machen. Die Erleichterung der Beschlussfassung und der Installation von E-Lade-Infrastruktur und Solaranlagen folgt klar diesem Ziel. Besonderes Augenmerk ist bei der Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Formalitäten zu legen. Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Wohn- und Mietrechtlichen Angelegenheiten.


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