In der Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten vom 20.09.2024 konnte unser Kanzleipartner Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder eine Entscheidung des OGH zur Haftung von Grundeigentümern für Mountainbikestrecken besprechen.

OGH-Urteil schockt Bike-Tourismus: Schadenersatz nach Sturz von Brücke | Nachrichten.at

Der ganze Bericht im Volltext:

INNSBRUCK/LINZ. Ein Höchstgerichtsurteil schockt die Grundbesitzer: Eine Mountainbikerin stürzte und verletzte sich schwer – jetzt haftet eine Forstgemeinschaft, obwohl ein Vertrag mit dem Tourismus alle Klagen abwenden sollte. Neue Projekte und Streckenfreigaben liegen auf Eis, doch Experten beruhigen: Letztlich zahle die Versicherung.

36.381,69 Euro wollte die Bikerin für die erlittenen Verletzungen nach einem Sturz im August 2020, vier Jahre später endet das Verfahren jetzt mit einem Vergleich: „Wir haben uns auf die Hälfte des Betrags geeinigt, obwohl man die Sicht des OGH und die Eigenverantwortung beim Mountainbiken sehr kritisch hinterfragen könnte“, sagt der Linzer Anwalt Peter Breiteneder, der die beschuldigte Forstgemeinschaft als „Wegehalter“ vertreten hatte. „Wenn dich als Grundbesitzer jeder klagen kann, obwohl ein Vertrag mit dem Tourismus die Freigabe der Strecken regeln sollte, dann kriegst du von keinem Grundbesitzer mehr eine Zustimmung“, sahen Agrar-Funktionäre schon ein Ende aller geplanten Bike-Projekte aus Angst vor der Haftung.

Was war passiert? „Die Dame ist bei einer Gruppenausfahrt auf einer beschilderten Mountainbike-Route von der Forststraße abgekommen und von einer 3,7 Meter breiten Brücke gestürzt“, berichtet Anwalt Breiteneder. Sie habe dann argumentiert, dort hätte ein Geländer sein müssen. Die örtliche Forstgemeinschaft als Errichter der Forststraße fühlte sich sicher, weil der Tourismus per Vertrag die Funktion des Wegehalters für Radfahrzwecke übernommen hatte. Der Meinung war auch das Gericht in erster Instanz, das Berufungsgericht dann nicht mehr, und letztlich überraschte der Oberste Gerichtshof mit seiner Entscheidung: Die Forstgemeinschaft bleibt trotz Vertrag Wegehalter, der Tourismusverband wurde bloß Mithalter. Beide haften und können geklagt werden.

Für Hari Maier vom österreichischen Mountainbike-Kongress bleibt trotz des Urteils „eigentlich alles beim Alten“: Wichtig sei nur, dass ein ausreichender Versicherungsschutz bestehe. Klagen gegen Tourismusverbände oder Grundbesitzer seien extrem selten in Relation zur Anzahl der Mountain- und E-Biker, die in ganz Österreich Woche für Woche unterwegs seien. Grundsätzlich sei Biken auf Forststraßen in Österreich zwar verboten, aber allein von den Bundesforsten habe man für 2400 km eine Freigabe erreicht. „Je mehr Routen freigegeben werden, desto besser verteilt sich das Radler-Aufkommen. Nur so erreicht man eine Entschärfung der Konflikte mit Forst, Jagd, Naturschutz und Wanderern“, argumentiert Maier für ein Miteinander. 2022 sei in Österreich eine halbe Million Räder verkauft worden, 212.000 davon Mountainbikes.

„Die üblichen Verträge zwischen Grundbesitzern und Tourismus müsste man nach der OGH-Entscheidung vielleicht anpassen. Aus der Beschilderung vor Ort sollte klar die Haltereigenschaft des Radwegbetreibers hervorgehen, aber letztlich ist ein Versicherungsschutz für die Grundeigentümer entscheidend“, erwartet Rechtsanwalt Peter Breiteneder eine Veränderung der bisher üblichen Freigabepraxis für Mountainbike-Routen.

Unser Experte:

Mag. Peter Breiteneder, Partner unserer Kanzlei, ist ausgewiesener Experte für Schadenersatz und Haftungsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden in Haftungsfragen.

Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder vertritt auch Sie gerne in sämtlichen schadenersatzrechtlichen Streitigkeiten wie insbesondere bei Waldhaftung, Wegehalterhaftung, Gebäudehaftung und Unfällen.

Mag. Peter Breiteneder

Rechtsanwalt und Partner

Peter Breiteneder studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz und ist seit 2009 Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Arbeitsrecht, die Verteidigung in Strafsachen und Verwaltungsstrafsachen sowie die Vertretung in Causen des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts.

Mag. Breiteneder ist Spezialist für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, vor allem Haftpflichtrecht, Arzthaftung, Verkehrsrecht, Bauvertrags- und Nachbarschaftsrecht sowie Sportrecht (Skiunfall).


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