Sie benötigen einen Strafverteidiger (Verteidigung in einer Strafsachen)? Sie haben Fragen zum Strafrecht oder Verwaltungsstrafrecht? Sie haben eine Straftat begangen oder werden zu Unrecht verdächtigt? Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie? Sie haben bereits eine Strafe oder eine Ladung von der Polizei erhalten? Oder wurden Sie Opfer einer Straftat?

Mag. Peter Breiteneder

Mag. Nikolaus Leutgöb

Wir unterstützen Sie gerne in sämtlichen strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Angelegenheiten. Sei es bei der Strafverteidigung vor Gericht oder bereits im Ermittlungsverfahren. Wurden Sie Opfer einer Straftat unterstützten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem Beratungsgespräch. Eine eingehende Beratung ist entscheidend, um auf die Einzelheiten Ihres Falles einzugehen und die für Sie passende Strategie zu entwickeln.

 

Unsere Experten Rechtsanwälte Mag. Peter Breiteneder und Mag. Nikolaus Leutgöb sind Spezialisten für Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht. Als Strafverteidiger verfügen sie über langjährige Erfahrung in strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Sie konnten für Ihre Mandanten bereits häufig Freisprüche erwirken.

Gerade in Strafverfahren ist es empfehlenswert, frühzeitig rechtliche Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen in dieser für Sie schwierigen Situation den Überblick zu bewahren, um das Bestmögliche aus Ihrer konkreten Situation herauszuholen.

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Häufig gestellte Fragen:

Häufige Fragen zum Strafrecht:

Wie kann mir ein Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger im Strafverfahren helfen?

Wenn Sie Verdächtigter oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sollten Sie möglichst bald, noch vor der ersten Vernehmung bei der Polizei, einen Rechtsanwalt einschalten. Jeder Fall ist individuell, aber: Typischerweise nehmen wir zunächst Akteneinsicht bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, um uns einen Überblick über die Situation und die Aussagen der anderen Zeugen zu verschaffen. Danach erarbeiten wir in einer Besprechung die für Sie optimale Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen erstatten wir eine schriftliche Stellungnahme, die Ihre Vernehmung bei der Polizei ersetzt. So kann sichergestellt werden, dass auch jedes Wort genau so ankommt, wies es von Ihnen gemeint ist. Sollte es dann zu einer Anklage kommen, vertreten wir Sie als Strafverteidiger vor Gericht und versuchen, Widersprüchlichkeiten der Sie belastenden Aussagen aufzuzeigen.

Wurden Sie Opfer einer Straftat, so beraten wir Sie zunächst über Ihre Rechte. Sollten Sie eine Anzeige erstatten wollen, können wir diese auch für Sie erstellen. Kommt es zu einem Strafverfahren, so begleiten wir dieses Strafverfahren als Ihre Vertreter (sogenannte Privatbeteiligtenvertreter) und setzten Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder ähnliches bereits im Strafverfahren durch, damit ein eigenes Zivilverfahren vermieden wird.

Brauche ich einen Strafverteidiger auch dann, wenn ich tatsächlich eine Straftat begangen habe und ein Geständnis ablegen möchte?

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, auch dann einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, wenn man sich schuldig fühlt und für eine begangene Straftat die Verantwortung übernehmen möchte. Im Falle eines Geständnisses ist es wichtig, auch weitere Milderungsgründe für sich zu verbuchen, indem etwa der Schaden noch vor der Verhandlung gutgemacht wird. Wir kümmern uns darum, dass Sie im Falle einer tatsächlich verübten Straftat das bestmögliche Ergebnis im Sinne eines milden Urteiles bekommen. Vielfach ist es möglich, ein Strafverfahren durch eine sogenannte Diversion zu beenden. Das stellt keine Verurteilung dar, sie haben dann also keine Vorstrafe. Die Diversion hängt aber von verschiedenen Voraussetzungen ab, die wir Ihnen als Ihre Strafverteidiger gerne erläutern.

Kann mich jeder Rechtsanwalt im Strafverfahren unterstützen oder benötige ich einen „Verteidiger in Strafsachen“?

Jeder Rechtsanwalt kann Sie als Strafverteidiger im Strafverfahren vertreten und unterstützen. Es muss sich dabei nicht um einen eigens als „Verteidiger in Strafsachen“ ausgewiesenen Rechtsanwalt handeln. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung als Strafverteidiger in gerichtlichen Strafverfahren und unterstützen Sie gerne in jeglicher strafrechtlicher Angelegenheit.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt im Strafverfahren beiziehen?

Je früher, desto besser. Im Strafverfahren sollten Sie Ihren Rechtsanwalt so bald als möglich als Strafverteidiger beiziehen. Es ist stark zu empfehlen, den Rechtsanwalt bereits vor der ersten Einvernahme durch die Polizei beizuziehen. Sie verhindern damit, sich unvorbereitet in eine Ihnen unbekannte Situation mit ungewissem Ausgang zu begeben.

Was kostet die Verteidigung in Strafsachen durch einen Rechtsanwalt?

Die Kosten der Verteidigung hängen von der Schwere des strafrechtlichen Vorwurfs und der notwendigen vom Rechtsanwalt zu setzenden Verfahrensschritte ab. Die Grundregel lautet, je schwerer der Vorwurf und je umfangreicher das Verfahren, desto höher ist das Honorar.

Gerne können wir ein Stundenhonorar, oder ein Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw den Allgemeinen Honorarkriterien vereinbaren. Weitere Details zum Honorar finden Sie hier. In einem ersten Beratungsgespräche klären wir Sie über die Kosten des Strafverfahrens detailliert auf.

Im Falle eines Freispruchs erhalten Sie üblicherweise einen Betrag zu Ihren Verteidigungskosten von der Republik Österreich ersetzt. Dieser Beitrag ist typischerweise gering, sodass er nicht sämtliche Verteidigungskosten ersetzt.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kommt es auf Ihre jeweilige Polizze an, ob und wofür Deckung besteht. Die meisten Rechtschutzversicherungen zahlen jedoch nur für den Fall, dass Sie freigesprochen werden. Schritte im Ermittlungsverfahren sind nicht immer gedeckt.

Muss ich einer Ladung der Polizei Folge leisten?

Grundsätzlich müssen Sie der Ladung der Polizei Folge leisten. Nicht selten ist es uns jedoch möglich, Termine bei der Polizei zu verschieben oder ganz abzusagen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie einen Rechtsanwalt beiziehen, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen.

Kann ich die Aussage bei der Polizei verweigern?

Ob Sie eine Aussage bei der Polizei verweigern können, hängt davon ab, ob Sie Zeuge oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Als Beschuldigter können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Aussage im Strafverfahren mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Verhalten Sie sich ruhig und kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Leisten Sie keinen aktiven Widerstand.

Manchmal fragen Polizisten, ob Sie einer „freiwilligen Nachschau“ in Ihrer Wohnung zustimmen. Einer solchen freiwilligen Nachschau müssen Sie nicht zustimmen. Im Zweifel sollten Sie Ihre Zustimmung zu so einer freiwilligen Nachschau nicht erteilen.

Welche Rechte habe ich als Opfer im Strafverfahren?

Das wichtigste Recht als Opfer ist das Recht, sich im Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen. Sie können damit für Ihren erlittenen Schaden oder Ihre erlittene Beeinträchtigung Wiedergutmachung durch eine Geldzahlung erhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligte.

Weitere Details zu Ihren Rechten als Opfer können Sie hier einsehen.

Was kann ein Rechtsanwalt im Strafverfahren für mich als Opfer tun?

Wenn Sie Opfer in einem Strafverfahren wurden, beraten wir Sie zunächst über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Gerne verfassen wir auch die Strafanzeige für Sie und unterstützen und begleiten Sie im Strafverfahren. Als Privatbeteiligtenvertreter können wir für Sie eine Wiedergutmachung für Ihren erlittenen Schaden in Form einer Geldzahlung geltend machen.

Häufige Fragen zum Verwaltungsstrafrecht:

Ich habe eine Verwaltungsstrafe bekommen, was kann ich tun?

Abhängig davon, wie die Verwaltungsstrafe über sie verhängt wurde, sind unterschiedliche Rechtsmittel zu erheben oder Verfahrensschritte zu setzen. Die Fristen für manche Rechtsmittel sind dabei sehr kurz (14 Tage seit Zustellung). Es ist daher empfehlenswert, sehr schnell einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt zu vereinbaren.

Mir wurde der Führerschein abgenommen, was kann ich tun?

Abhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird, sind Ihre Möglichkeiten ganz unterschiedlich. In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Wir konnten vielfach erreichen, dass unseren Mandanten der Führerschein bereits nach kurzer Zeit wieder ausgehändigt wurde oder die Dauer des Entzuges der Lenkerberechtigung deutlich verkürzt wurde.

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Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
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