Gleich zwei erfreuliche Nachrichten gab es kürzlich für einen unserer Mandanten. Das gegen ihn verhängte Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien wurde vom Verwaltungsgericht Wien aufgehoben und die Stadt Wien bestätigte, dass ihre Organe bei der Verhängung des Straferkenntnisses Fehler gemacht haben und übernahmen daher die Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten.

Was war geschehen? Im Zuge einer Verkehrskontrolle geriet unser Mandant in den Verdacht, seinen PKW in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Unserem Mandanten wurde Blut abgenommen. Im Labor stellte sich heraus, dass sich im Blut unsers Mandanten ein inaktiver THC-Marker-Metabolit nämlich Carboxy-THC befand. Da es sich dabei nur um ein inaktives Abbauprodukt von THC handelte, war klar, dass unser Mandant beim Lenken des Autos nicht beeinträchtigt war. Auf diesen Umstand hat unsere Kanzlei bereits im Verwaltungsverfahren hingewiesen.

Dennoch wurde gegen unseren Mandanten ein Straferkenntnis verhängt. Er sollte eine Strafe von mehreren hundert Euro und den ebenfalls mehrere hundert Euro teure Laboruntersuchung seines Blutes bezahlen.

Unsere Kanzlei brachte Beschwerde gegen das Straferkenntnis ein und bekam vom Verwaltungsgericht vollinhaltlich recht.

Im Verwaltungsverfahren und auch im Verwaltungsstrafverfahren herrscht der Grundsatz, dass jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Kosten selbst zu tragen hat. Unser Mandant hat zwar vor dem Verwaltungsgericht zur Gänze gewonnen, die Kosten für das Rechtsmittel von ebenfalls mehreren hundert Euro hätte er aber selbst tragen müssen.

Da im gegenständlichen Fall die Behörden aber so offensichtlich gegen das geltende Recht verstoßen haben, forderte unsere Kanzlei die Stadt Wien auf, die Rechtsanwaltskosten für unseren Mandanten zu bezahlen. Die zuständige Abteilung der Stadt Wien hat uns zugestimmt und sämtliche Kosten unseres Mandanten ersetzt.

„Unser Mandant muss keine Strafe, keine Verfahrenskosten und auch keine Rechtsanwaltskosten bezahlen“, freut sich der zuständige Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder.


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