Sie kommen als Autofahrer zur Kreuzung (siehe Bild) und können nur nach rechts oder links abbiegen. Zusätzlich gibt es eine Ampel für die Straßenbahngeleise gegenüber, die sie aber nie überfahren werden, weil sie nicht dürfen. Die Ampel zeigt rot.
Unsere Mandantin war aufgrund der Schild- und Ampelsituation der Meinung, das Rotlicht könne nur für Geradeausfahrer gelten, die sich nicht an die StVO halten und die Straßenbahnschienen trotz der Richtungsanzeiger überqueren. Sie entschied sich daher trotz Rotlichtes nach rechts abzubiegen und staunte später nicht schlecht, als sie eine Strafverfügung mit einer Geldstrafe und einem Eintrag als Vormerkdelikt erhielt.
Um die Eintragung eines Vormerkdeliktes zu verhindern, wandte sie sich an unsere Kanzlei. Wir argumentierten vor der Behörde, dass die Ampel keinen Normzweck erfüllt, weil rechtsgetreue Autofahrer nie über die Schienen fahren werden, weil sie wie angezeigt rechts oder links abbiegen. Unsere Argumentation war schließlich erfolgreich. Das Verwaltungsstrafverfahren wurde eingestellt. Die Eintragung einer Vormerkung konnte erfolgreich verhindert werden.
Unser Experte:
Mag. Peter Breiteneder, Partner unserer Kanzlei, ist ausgewiesener Experte für Verwaltungsstrafrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung gegenüber Verwaltungsgerichten und Behörden in Verwaltungsstrafsachen.
Rechtsanwalt Mag. Peter Breiteneder vertritt auch Sie gerne in sämtlichen verwaltungsstrafrechtlichen Streitigkeiten wie insbesondere bei Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sonstigen Verwaltungsstrafen.