Der Verfassungsgerichtshof prüft unter anderem aufgrund unserer Individualbeschwerde für einen Klienten die von der Bundesregierung getroffenen Corona-Maßnahmen.

Der Verfassungsgerichtshof übermittelte im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen einen Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium. Bis 18. Februar will das Höchstgericht Auskünfte zu insgesamt zehn Fragenkomplexen – die Ergebnisse sollen in eine allfällige mündliche Verhandlung einfließen. Das Gericht will vom Gesundheitsressort wissen, ob die Belastung des Gesundheitssystems die Maßnahmen gerechtfertigt habe. Gefragt wird nach der Schutzwirkung der FFP2-Masken und der Covid-Impfung.

Der Verfassungsgerichtshof will weiters genaue Auskunft wie viele Personen „an“ oder „mit“ Corona verstorben sind. Weiters möchte er Informationen zu den Virusvarianten und der „prozentuellen Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf einzelne Lebensbereiche“ (Familie, Arbeit, Einkauf und Freizeitbeschäftigungen).

Nur zwei Tage nach der Übermittlung der Fragen wurden die Corona-Maßnahmen von der Bundesregierung gelockert.

Sie erwägen auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben? Wir beraten Sie gerne in dieser heiklen Materie.


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