Scheidungen sind selten angenehm. Es macht jedoch einen erheblichen Unterschied, ob eine Scheidung in einen „Rosenkrieg“ ausartet, oder ob die Ehegatten „im Guten“ auseinandergehen. Es sollte jedoch keine Scheidung auf die leichte Schulter genommen werden. Durch die Ehe entstehen zwischen den Eheleute wechselseitige Rechte und Pflichten, die in der Scheidung und teilweise auch über die Scheidung hinaus wirken.

Grundsätzlich werden zwei Arten von Scheidungen unterschieden: Einerseits die strittige Scheidung, welche durch eine Klage bei Gericht eingeleitet wird und im Scheidungsverfahren das Verschulden an der Scheidung festgestellt wird und anderseits die einvernehmliche Scheidung.

Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und günstigste Scheidungsart. Die meisten Scheidungen erfolgen im Einvernehmen. Laut Statistik Austria werden jährlich zwischen 80 und 90% aller Scheidungen im Einvernehmen durchgeführt. Selbst wenn eine Scheidungsklage bei Gericht eingebracht wurde, daher die Scheidung zunächst „strittig“ war, kann das Scheidungsverfahren dennoch durch eine einvernehmliche Scheidung beendet werden.

Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung:

Wichtigste und notwendige Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig sind. Formal sind der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung und ein gemeinsamer Antrag bei Gericht notwendig. Oft liegen die Vorstellung der Eheleute, was die Scheidungsfolgen betrifft, mehr oder weniger weit auseinander. Hier sind meistens intensive Diskussionen und Verhandlungen notwendig, um zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen. Keinesfalls sollte hier leichtfertig nachgegeben werden, da die in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgeschriebenen Vereinbarungen für die Zukunft bindend sind und meist nicht abgeändert werden können. Aber auch das sture Beharren auf den eigenen Vorstellungen ist nicht immer zielführend, da so möglicherweise eine einvernehmliche Scheidung verhindert und ein teureres und langwierigeres Scheidungsverfahren notwendig wird.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend folgende Punkte regeln:

– Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (z. B. Hausrat, der während der Ehegemeinschaft erworben wurde)

– Zuteilung der Ehewohnung

– Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und Schulden

– Unterhaltsansprüche der Kinder und der Ehegatten untereinander

– Obsorge für gemeinsame Kinder (falls vorhanden)

– Regelung des Kontaktrechts (früher: Besuchsrecht) zu den Kindern (falls vorhanden)

Verfahrensablauf bei einvernehmlicher Scheidung:

Der Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung ist der schwierigste und wichtigste Aspekt der einvernehmlichen Scheidung. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Ist die Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, wird ein Antrag bei Gericht gestellt. Danach setzt das Gericht einen kurzen Gerichtstermin an. An diesem Termin wird die Ehe dann offiziell im Einvernehmen geschieden.

Besonderheiten bei gemeinsamen minderjährigen Kindern:

Wenn Sie minderjährige gemeinsame Kinder haben, so ist es notwendig, dass Sie sich vor der Scheidung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Kosten der einvernehmlichen Scheidung:

Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung hängen davon ab, wie schnell eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgehandelt werden kann. Typischerweise tragen die Ehegatten die Anwaltskosten jeweils selbst. Hinzu kommen noch Gerichtsgebühren iHv € 312 und eine Gebühr für die Scheidungsfolgenvereinbarung ihv € 312 – € 468 (Stand März 2024).

Wenn sich die Ehegatten nicht über die Scheidungsfolgen einig werden, ist nur eine strittige Scheidung durch Klage bei Gericht möglich. In diesem Verfahren wird zunächst nur das Verschulden an der Scheidung geklärt. Danach können in weiteren Verfahren wie z.B. einem Obsorgeverfahren und einem Aufteilungsverfahren die übrigen Themen behandelt werden. Diese weiteren Verfahren werden durch die einvernehmliche Scheidung meist verhindert.

Unser Experte:

Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Leutgöb, Partner unserer Kanzlei, ist Experte für Familienrecht. Er unterstützt auch Sie gerne im Zusammenhang mit der Auflösung oder Schließung der Ehe. Egal ob die Scheidung einvernehmlich oder im Streit erfolgt, ist es wichtig, einen zuverlässigen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Mag. Nikolaus Leutgöb unterstützt Sie darüber hinaus auch bei der Durchsetzung Ihrer Aufteilungs-, Obsorge oder Unterhaltsansprüche.

Mag. Nikolaus Leutgöb

Rechtsanwalt und Partner

Nikolaus Leutgöb ist seit 2023 Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft.

Schwerpunkte von Mag. Leutgöb sind die Prozessführung in zivilgerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren, sowie das Familien-, Arbeits-, Erb- und Markenrecht. Zusätzlich ist er als Vortragender in der Rechtsanwaltsausbildung tätig.

Mag. Leutgöb schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien in Mindestzeit unter den besten 6% seines Jahrgangs ab. Nach dem Gerichtsjahr in Wien arbeitete er als Rechtsanwaltsanwärter in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien. Im April 2021 legte er die Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung ab.


KONTAKT

Fragen zu diesem Thema?

Senden Sie uns Ihre Anfrage via Kontaktformular oder
per E-Mail.

Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
Herrenstraße 6, 4020 Linz

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Back To Top