Den Medien ist zu entnehmen, dass zwei Linzer Fahrschulen schließen mussten. Die Fahrschule „friends“ in der Ferihumerstraße, 4040 Linz wurde behördlich geschlossen und informiert auf Ihrer Website auch darüber. Die Fahrschule Grubhofer Linz informiert auf deren Website darüber, dass die Website nicht mehr aktiv ist.

Was können betroffene Fahrschüler jetzt tun? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Kann ich meine Ausbildung in einer anderen Fahrschule fortführen?

Medienberichten zufolge wurde die Fahrschule friends wegen erheblicher Mängel geschlossen. Es ist daher aus heutiger Sicht fraglich, ob die in den Fahrschulen bereits absolvierten Ausbildungsbestandteile von anderen Fahrschulen akzeptiert werden und die Ausbildung in einer anderen Fahrschule einfach fortgesetzt werden kann. Es ist daher zu empfehlen, sich von der bisherigen Fahrschule eine Ausbildungsbestätigung über die bereits absolvierten Ausbildungsschritte ausstellen zu lassen und zu versuchen, die Ausbildung bei einer anderen Fahrschule zu den gleichen Bedingungen unter Anrechnung der bisherigen Ausbildungsschritte fortzuführen.

Welche Ansprüche habe ich gegen die geschlossenen Fahrschulen?

Sollten Sie bereits Zahlungen an die Fahrschule geleistet haben, können Sie in der Regel das für die noch nicht absolvierten Ausbildungsschritte bezahlte Entgelt zurückverlangen.

Sollten bereits absolvierte Ausbildungsschritte von anderen Fahrschulen nicht akzeptiert werden, da die Ausbildung mangelhaft war, ist auch eine Rückforderung des gesamten Entgeltes denkbar.

Sollte die neue Fahrschule mehr kosten, als die alte gekostet hätte, so können auch diese Mehrkosten von der alten Fahrschule gefordert werden.

Wie hoch sind meine Chancen, dass ich mein Geld wieder bekomme?

In der Vergangenheit bestand das Problem öfter darin, dass Fahrschulen insolvent wurden. In der Insolvenz bekommt man typischerweise nur einen Bruchteil seiner ursprünglichen Forderung.

Im Fall der behördlich geschlossenen Linzer Fahrschulen ist bis dato kein Insolvenzantrag gestellt worden. Der Betreiber der Fahrschulen ist eine natürliche Person und keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wir gehen daher aktuell davon aus, dass auch die Ausbildungsverträge mit dieser natürlichen Person geschlossen wurden und diese Person daher auch mit ihrem gesamten Vermögen für die Ansprüche der Fahrschüler haftet. Die Chancen, das einbezahlte Geld wieder zu bekommen, stehen daher aktuell gut.

Was sind die nächsten Schritte?

In unserer Kanzlei haben sich bereits die ersten geschädigten Fahrschüler gemeldet. Wir prüfen für unsere Mandanten die möglichen rechtlichen Schritte. Gerne beraten wir auch Sie und helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Unser Experte:

Mag. Peter Breiteneder, Partner unserer Kanzlei, ist ausgewiesener Experte für Konsumenten- und Schadenersatzrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter.

Mag. Peter Breiteneder

Rechtsanwalt und Partner

Peter Breiteneder studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz und ist seit 2009 Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Arbeitsrecht, die Verteidigung in Strafsachen und Verwaltungsstrafsachen sowie die Vertretung in Causen des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts.

Mag. Breiteneder ist Spezialist für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, vor allem Haftpflichtrecht, Arzthaftung, Verkehrsrecht, Bauvertrags- und Nachbarschaftsrecht sowie Sportrecht (Skiunfall).


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Haunschmidt Breiteneder Leutgöb Rechtsanwälte | Kanzlei Linz
Herrenstraße 6, 4020 Linz

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