Der Oberste Gerichtshof (OGH 6Ob171/21x) entschied kürzlich einen Rechtsstreit zwischen Nachbarn: Ein Nachbar fühlte sich durch das Brummen und die Abluft der Luft-Wärme-Pumpe seines Nachbarn gestört. Immer mehr Grundstückseigentümer setzten bei der Heizung und Kühlung ihres Zuhauses auf umweltfreundliche Luft-Wärme-Pumpen. Doch könnten mit diesen Pump eben auch negative Effekte für die Nachbarn entstehen. Viele Nachbarn fühlen sich besonders durch das laute Brummen gestört. Der nunmehr entschiedene Fall hat daher Vorbildwirkung für andere ähnliche Fälle und zeigt, dass ein Nachbar eine störende Luft-Wärme-Pumpe nicht einfach hinnehmen muss.

Konkret ging es um eine Luft-Wärme-Pumpe die nah an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn aufgestellt wurde. Der Nachbar fühlte sich nun durch ein tiefes Brummen, welches die Anlage (speziell im Sommer) verursachte, sowie durch einen Luftstrom, welcher von der Anlage verursacht wurde, gestört.

Zum Luftstrom:

Der OGH sprach aus, dass es unzulässig ist, den Luftstrom der Luft-Wärme-Pumpe so auf das Nachbargrundstück zu lenken, dass es dort spürbar ist. Es ist dabei auch irrelevant, ob die Pumpe „frische“ oder „verbrauchte“ Luft auf das Nachbargrundstück bläst. Der Nachbar kann jedenfalls dazu verpflichtet werden, die (Ab-)Luft seiner Luft-Wärme-Pumpe auf sein eigenes Grundstück zu lenken.

Zum Brummen:

Das Gericht stellte fest, dass das tieffrequente Brummen der Luft-Wärme-Pumpe die Nachbarn erheblich stört. Das lag aber nicht daran, dass sie Nachbarn besonders empfindlich gewesen wären. Auch ein Durchschnittsmensch würde sich durch eine solche Lärmentwicklung gestört fühlen. Die Lärmentwicklung war bei offenem Fenster sogar im Haus deutlich hörbar. Der OGH sprach daher im konkreten Fall aus, dass die Luft-Wärme-Pumpe zu laut war. Der Eigentümer muss nun Vorkehrungen treffen, damit der Lärm seiner Luft-Wärme-Pumpe am Nachbargrundstück nicht mehr (so laut) zu hören ist.

Fazit:

Natürlich kommt es bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten immer auf den konkreten Einzelfall an. Liegen die Grundstücke in einer besonders ruhigen Wohngegend? Wie laut sind die Wärmepumpen tatsächlich? Die Entscheidung zeigt aber deutlich, dass ein dauerndes tiefes Brummen derart störend sein kann, dass der Nachbar verpflichtet werden kann, die Lautstärke zu reduzieren.

In jedem Fall ist es wichtig, sich frühzeitig mit einem störenden Nachbar auseinanderzusetzen. Wartet man zu lange, könnte ein Gericht davon ausgehen, dass die Lärmbelästigung ortsüblich und damit zulässig wurde. Gerne beraten und vertreten wir Sie in nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten.


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